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Wichtige Informationen zur Pflegeversicherung

 

Pflegeversicherung

 

 

1. Allgemeines

1994 wurde sie beschlossen und heute ist jeder Bundesbürger, ob gesetzlich oder privat krankenversichert, ein Mitglied der Pflegeversicherung. Seit 1995 werden die Leistungen für die häusliche Pflege übernommen, seit 1996 auch die der vollstationären Heimbetreuung. Der Gesetzestext der Pflegeversicherung findet sich im Sozialgesetzbuch XI.

Die Leistungen zu einer häuslichen oder stationären Pflege werden nur auf Antrag gewährleistet. Begutachtet wird dieser durch den Medizinischen Dienst der Kassen (MDK). Dieser stellt die Pflegebedürftigkeit selbst und den speziellen Grad (Pflegestufe) fest.

Pflegebedürftig sind jene Menschen, die aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Erkrankung oder Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßigen Verrichtungen, im Ablauf des täglichen Lebens, in höherem oder erheblichen Maße der Hilfe bedürfen.

 

2. Pflegestufe

Es werden 3 Pflegestufen unterschieden, die Einordnung erfolgt gemessen an dem Hilfebedarf zweier Bereiche:

Hilfebedarf bei Verrichtungen in den Bereichen Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Hilfe bei Blasen- und Darmentleerung - auch Grundpflege genannt), Ernährung und Mobilität
Hilfebedarf in Bereichen der hauswirtschaftlichen Versorgung muss in allen Pflegestufen mehrfach in der Woche von Nöten sein.

 

3. Pflegestufen-Einteilung

Pflegestufe 1

Erheblich pflegebedürftig ist, wer wenigstens zwei Verrichtungen in einem oder mehreren dieser Bereiche, mindestens einmal täglich benötigt.
Hauswirtschaftliche Hilfe wird mehrfach in der Woche benötigt.
Der Bedarf für die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, muss pro Tag 1,5 Stunden betragen. Auf die Grundpflege müssen dabei mehr als 45 Minuten entfallen.

Pflegestufe 2

Schwerpflegebedürftig ist, wer mindestens dreimal täglich Hilfe in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität zu verschiedenen Tageszeiten benötigt.
Auch in dieser Pflegestufe, ist hauswirtschaftliche Hilfe mehrmals in der Woche nötig. Pro Tag beträgt die Versorgung in der Hauswirtschaft und Grundpflege mindestens drei Stunden, wobei auf letzteres 2 Stunden entfallen müssen.

Pflegestufe 3

Schwerstpflegebedürftig ist, wer täglich - rund um die Uhr- und auch nachts der Hilfe bedarf.
Die hauswirtschaftliche Versorgung muss mehrmals in der Woche geleistet werden.
Mindestens 5 Stunden betragen Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, auf die Grundpflege entfallen hier mindestens 4 Stunden.

 

4. Geld- und Sachleistungen

Die Pflegeversicherung gibt der häuslichen Pflege den Vorrang, zieht sie der stationären Versorgung vor. Die Pflegebedürftigen erhalten dazu Sachleistungen oder Geldleistungen je nach Pflegestufe.
Geldleistungen: werden gezahlt, wenn der Pflegebedürftige die erforderliche Versorgung eigenverantwortlich sicher stellt. Angehörige oder Freunde können für ihre Dienste (z.B. Hilfe bei der Grundpflege oder gemeinsamer Einkauf) entlohnt werden.

Sachleistungen: dienen dazu, die häusliche Pflege durch einen Pflegedienst sicherzustellen. Dieser Betrag ist verglichen zu der Geldleistung höher, da hier professionelle Pflegedienste zum Einsatz kommen, deren Tarif über dem der Angehörigen liegt. Das Geld wird direkt an die Pflegedienste gezahlt. Geld -und Sachleistungen können auch kombiniert werden und sollen so bei der Gestaltung individueller Bedürfnisse behilflich sein

 

 

 

Pflegestufe I

Pflegestufe II

Pflegestufe III

Sachleistung monatlich

384  Euro

921 Euro

1432 Euro

Geldleistung monatlich

205  Euro

410 Euro

665 Euro

 

 

 

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